ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

der bpc specialties GmbH, Erlenstraße 65, 46149 Oberhausen

Preisangaben Netto exklusive MwSt. und exklusive Versandkosten.

1 Geltung der Bedingungen

Gegenstand der nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Dienstleistungen und Warenlieferungen der bpc specialties GmbH.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der bpc specialties GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen, unabhängig davon, ob die Bestellung und/oder der Vertrag schriftlich, telefonisch oder per E-Mail oder auf weiteren Kommunikationswegen vorgenommen wurden.
Der Kunde erkennt mit einer Bestellung diese Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar selbst dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen auf Auftragsvordrucken des Kunden werden auch durch Annahme des Auftrags und vorbehaltlose Lieferung nicht anerkannt, vielmehr wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn die bpc specialties GmbH diese schriftlich gegenüber dem Verwender bestätigt.

2 Angebot, Auftragserteilung, Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote der bpc specialties GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde unverbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schrift-, Text- (z.B. Telefax, E-Mail, Whatsapp sowie Bestellungen über bpc.shop.de sowie www.friseure.shop) oder der telefonischen Form. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Die Bestellung des Kunden gilt als angenommen, wenn die bpc specialties GmbH nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Datum der Bestellung die Ablehnung erklärt.

Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung in Schrift-, Text- (z.B. Telefax oder E-Mail) oder telefonischer Form oder durch Lieferung durch Fa. Mustermann zustande.

Preise, Masse, Gewichte, Farben, Lieferzeitangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies durch die bpc specialties GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Neben- und Ergänzungsabreden bedürfen zur Gültigkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung der bpc specialties GmbH.

Das Schweigen der bpc specialties GmbH auf nachträgliche Abänderungs- und /oder Ergänzungswünsche des Kunden bedeutet Ablehnung, sofern sie nicht automatisch bei der Leistungserbringung der bpc specialties GmbH berücksichtigt werden.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager der bpc specialties GmbH, einschließlich normaler Verpackung. Liefer- und Versandkosten fallen nicht zusätzlich an.

Sämtliche Preise sind freibleibend und gelten nicht für Nachlieferungen. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der bpc specialties GmbH genannten Bruttopreise, sollten Nettopreise ausgezeichnet worden sein (Gewerbekundenbestellungen), zuzüglich der jeweiligen der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Preisänderungen behält die bpc specialties GmbH sich ausdrücklich vor. Auch bestätigte Preis- bzw. Liefervereinbarungen können bei Irrtum oder bei Veränderung der Einkaufs- bzw. Verfügbarkeitsbasis neu festgelegt werden. Bereits geschlossen Verträge sind vom Vorbehalt der Preisanpassung bzw.- änderung ausgenommen.

Mit Erscheinen neuer Preise verlieren alle vorangegangenen Preise ihre Gültigkeit.

4 Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang

Lieferfristen bzw. Liefertermine beginnen mit Vertragsabschluss. Sie sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart worden. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.

Die bpc specialties GmbH ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen stellen keinen Mangel dar und können von Fa. Mustermann sofort in Rechnung gestellt werden.

Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer, von der bpc specialties GmbH  oder deren Lieferanten nicht zu vertretender und nicht vorhersehbarer Ereignisse, die der bpc specialties GmbH die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der bpc specialties GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten), hat die bpc specialties GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die bpc specialteis GmbH, die Warenlieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Die ggf. vom Kunden geleisteten Gegenleistungen sind diesem von der Fa. Mustermann zu erstatten.

Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die bpc specialties GmbH von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

Sofern die bpc specialties GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, so kann der Kunde vom Kauf zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen jedoch nicht. Darüber hinausgehende Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der bpc specialties GmbH. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die bpc specislties GmbH beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.

5 Versand / Gefahrübergang

Der Versand erfolgt ab Lager der bpc specilties GmbH an die vom Kunden angegebene Adresse. Fehlerhafte oder unvollständige Adressangaben des Kunden gehen zu dessen Lasten.

Die bpc specilaties GmbH wird von ihrer Leistungspflicht frei, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen bzw. Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über, wenn Teillieferungen erfolgen und/oder die bpc specialties GmbH zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.

Die bpc specialties bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der preisgünstigsten und schnellsten Versandart.

Falls der Versand ohne Verschulden der bpc specialties GmbH  unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Die Kosten der Lagerhaltung bezüglich der bpc specialties GmbH oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.

6 Versandkosten

Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden, sie sind vom Lieferungsumfang –  insbsondere Gewicht und Volumen – abhängig. Rückstände und Nachlieferungen erfolgen versandkostenfrei, bei Speditionssendungen frei Haus. Die Verpackung wählt die pbs specialties GmbH nach bestem Ermessen aus. Bei Lieferung ins Ausland werden die tatsächlichen Versandkosten an den Kunden in Rechnung gestellt.

Die Versandt-Kosten betrage aufgrund der Ausladeenden Preisvorteile der Waren im Vergleich zum Markt 8,50€ netto (inklusive Handling-Kosten. Wir bitten um Verständnis, das nur so das Portal wirtschaftlich gehalten werden kann.

Eine Transportversicherung wird die bpc specialties GmbH nur auf besondere ausdrückliche schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.

7 Zahlungen

Soweit insbesondere in den Warenrechnungen nicht anders vereinbart, hat der Kunde den Kaufpreis bezüglich Webshop-Bestellungen via PayPal per Vorauskasse als  ohne Abzug sofort zu zahlen. Alternativ erfolgt die Bestellung auf Rechnung mit sofortigem Zahlungsziel nach Warenerhalt.

Erfolgt die Zahlung nicht spätestens 1 Woche nach Warenerhalt, so kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die bpc specialties GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit Erfüllung seiner Vertrags- bzw. Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.

Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der bpc specialties GmbH geleistet werden.

Bei erteilter Bankeinzugsermächtigung erfolgt Abbuchung spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die bpc specialties GmbH  über den Gegenwert der Forderungen endgültig verfügen kann.

Checkzahlung, Wechselgeschäfte sowie Bargeldzahlung wird ausgeschlossen.

Die bpc specialties ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird dem Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Fa. Mustermann berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Gerät der Kunde in Verzug, so ist die bpc specialties GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und eventuelle Mahngebühren zu berechnen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

Wenn der bpc specialties GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn die Zahlungen eingestellt werden, der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug gerät oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist, so ist die bpc specialties GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Die bpc specialties GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

Die bpc specialties GmbH  ist darüber hinaus berechtigt, bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der bpc specialties GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Im Falle der Geltendmachung eines höheren Schaden ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass die bpc specialties GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB nicht beteiligt ist, ist die bpc specialties GmbH darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der bpc specialties GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Im Falle der Geltendmachung eines höheren Schaden ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der bpc specialties GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

8 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die die bpc specialties GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der bpc specialties GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach Wahl von der bpc specialties GmbH freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:

Die bpc specialties GmbH behält sich das Recht vor, den Versand ganz oder zeitweilig zu sperren und jederzeit die Herausgabe der Ware zu verlangen, wenn die Erfüllung der Forderung gefährdet ist oder der Vertragspartner gegen eine der ihn obliegenden Verpflichtungen verstößt.

Die Ware bleibt Eigentum von bpc specialties GmbH bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die bpc specialties GmbH. Erlischt das (Mit-) Eigentum der bpc specialties GmbH durch Verbindung, so geht das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechungswert) auf die bpc specialties GmbH über. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der bpc Specialties GmbH unentgeltlich. Ware, an der der bpc specialties GmbH Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.

Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland sind unzulässig.

Die bei einem Verstoß gegen diese Regelung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsansprüche, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Fa. Mustermann ab.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der bpc specialties GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (insbesondere Zahlungsverzug) ist die bpc specialties GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die bpc specialties GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die bpc specialties GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet der bpc specialties GmbH den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

Die bpc specialties GmbH behält sich vor, die Lieferung aus laufenden Verträgen zurückzuhalten, bis Außenstände aus früheren Lieferungen getilgt sind.

9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der bpc specialties GmbH  ist der Sitz der bpc specialties GmbH

Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird Oberhausen Rheinl. als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.

10 Anwendbares Recht, Schriftform, Wirksamkeit, Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.

Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch insbesondere für diese Regelung.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegungen nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.